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   BGH, 07.06.1982 - II ZB 7/81   

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BGH, 07.06.1982 - II ZB 7/81 (https://dejure.org/1982,2858)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1982 - II ZB 7/81 (https://dejure.org/1982,2858)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1982 - II ZB 7/81 (https://dejure.org/1982,2858)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 1191
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.03.1982 - GSZ 1/81

    Zur Zulässigkeit der Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach deren

    Auszug aus BGH, 07.06.1982 - II ZB 7/81
    Wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist kann eine Berufung nicht als unzulässig verworfen werden, bevor über einen - bis zum Ablauf des letzten Tages der Frist gestellten - Antrag auf Fristverlängerung entschieden worden ist (i. A. an BGH VersR 82, 702).

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß der Bundesgerichtshof inzwischen durch Beschluß vom 18. März 1982 - GSZ 1/81 - unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung nunmehr die Auffassung vertritt, daß die Rechtsmittelbegründungsfrist auch noch nach deren Ablauf verlängert werden kann, sofern dies bis zum Ablauf des letzten Tages der Frist beantragt worden ist.

  • OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03

    Zur Anwendbarkeit der "Vertrauensrechtsprechung" auf Antrag zur Verlängerung gem.

    Ebenso wie die Entscheidung über das Gesuch rechtzeitig vor Fristablauf zu ergehen hat, muss der Anwalt umgekehrt dafür Sorge tragen, dass er seinen Antrag entsprechend frühzeitig anbringt, um zu sichern, dass er bei formellen Mängel des Begehrens - auf Hinweis des Gerichts - die befristete Prozesshandlung noch in offener Frist vornehmen kann (vgl. BGH, VersR 1982, 1191 [1192]; Zöller/Stöber, a.a.O., § 225 Rn. 2).
  • BGH, 23.01.1985 - VIII ZB 18/84

    Schriftform für Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Das Berufungsgericht (nicht der Vorsitzende, s. dazu BGH, Beschluß vom 7. Juni 1982 - II ZB 7/81, VersR 1982, 1191) hat dem "im Schriftsatz der Beklagten vom 27.4.1984 gestellten Antrag, den am 19.3.1984 fernmündlich beim Vorsitzenden des 15. Zivilsenats angebrachten Antrag auf Verlängerung der Frist für die Berufungsbegründung nun zu verbescheiden", nicht stattgegeben.
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 83/04

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Unklarheit über die

    Wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist hätte die Berufung nur dann verworfen werden dürfen, wenn der Antrag des Klägers auf Verlängerung dieser Frist abgelehnt gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1982 - II ZB 7/81 - VersR 1982, 1191, 1192; vom 3. Februar 1988 - IV b ZB 19/88 - NJW-RR 1988, 581 und vom 5. April 2001 - VII ZB 37/00 - VersR 2003, 222).
  • BGH, 16.10.1985 - VIII ZB 15/85

    Bestimmung eines Schriftsatzes zur Begründung der Berufung

    Zwar kann eine Berufung nicht wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verworfen werden, bevor über einen - bis zum Ablauf des letzten Tages der Frist gestellten - Antrag auf Fristverlängerung entschieden worden ist (s. BGH, Beschluß vom 7. Juni 1982 - II ZB 7/81, VersR 1982, 1191).
  • BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 19/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Gleichwohl hätte das Oberlandesgericht die Berufung nur dann wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verwerfen dürfen, wenn der Antrag des Antragstellers auf Verlängerung dieser Frist durch den Vorsitzenden abgelehnt worden wäre (BGH Beschluß vom 7. Juni 1982 - II ZB 7/81 - VersR 1982, 1191, 1192).
  • BGH, 31.10.1985 - V ZB 5/85

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäimnis der

    Zwar kann grundsätzlich wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist eine Berufung noch nicht als unzulässig verworfen werden, bevor nicht über einen bis zum Ablauf des letzten Tages der Frist gestellten Antrag auf Fristverlängerung entschieden ist (BGH Beschl. v. 7. Juni 1982, II ZR 7/81, VersR 1982, 1191).
  • BGH, 28.10.1987 - VIII ZB 22/87

    Rechtsanwalt - OLG - Oberlandesgericht - Fristablauf - Postulationsfähigkeit -

    Zwar würde der Senatsbeschluß des BerGer. vom 16.2.1987, dem Verlängerungsantrag nicht stattzugeben, der Notwendigkeit nicht entgegenstehen, über einen wirksamen Antrag noch zu entscheiden; denn zuständig für die Entscheidung ist der Senatsvorsitzende (vgl. BGH, VersR 1982, 1191; Thomas-Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 519 Anm. 2c).
  • BGH, 28.04.1994 - IX ZB 29/94

    Sofortige Beschwerde gegen die Verwerfung der Berufung aufgrund von

    Dies ist auch nicht der vom Beklagten angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 7. Juni 1982 - II ZB 7/81, VersR 1982, 1191) zu entnehmen.
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   OLG Hamburg, 29.07.1982 - 6 U 86/82   

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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Reisecharter; Klausel; Liner terms discharge; Leichter; Kosten; Miete; Owner-Agent; Auslagenschuldner; Hafenagent; Konnossement; Merchant

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 1191
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